Kassenmeldung nach § 146a AO: neue Meldepflicht, neue Lösung

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Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Jede Inbetriebnahme, Außerbetriebnahme oder wesentliche Änderung einer Kasse muss zeitnah dem Finanzamt gemeldet werden –gemäß § 146a AO digital über die einheitliche digitale Schnittstelle (DSFinV-K). Viele Betroffene sehen sich mit noch mehr Bürokratie und Arbeit konfrontiert. Deshalb hat die hsp eine Maßnahme umgesetzt, wie sie es noch nie getan haben.

In den Kommentarspalten der hsp-Kanäle haben mittlerweile einige hitzige Diskussionen stattgefunden. Die Kassenmeldung gemäß § 146a AO ist ein Reizthema. Denn für Außenstehende klingt die Theorie simpel: Kassendaten erfassen und melden. Sobald sich etwas ändert, werden die Kassendaten angepasst und erneut gemeldet. Doch Betroffene warnen davor, das Thema zu unterschätzen.

Mit dem Modul Dokumentation hat die hsp bereits eine Lösung entwickelt, die von etlichen Unternehmen für die Kassenführung verwendet wird. Das heißt jedoch nicht, dass damit alles von allein läuft. Das Gleiche gilt jetzt auch für die Kassenmeldung. Diese wurde dem Modul Dokumentation hinzugefügt und kann mit der Installation der aktuellen Opti.Tax-Version genutzt werden.

Viele Anfragen nach Kassenmeldung-Software führen zu hsp-Novum

Ohne Softwareunterstützung wird die Kassenmeldung schnell zur Nervenprobe – insbesondere, wenn mehrere Kassen, Filialen oder Mandanten betroffen sind. Jede Änderung erfordert eine Meldung:

  • Neuanschaffung einer elektronischen Kasse
  • Austausch oder Erweiterung von Komponenten
  • Standortwechsel
  • Änderungen an der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)

Die Übermittlung dieser Informationen muss elektronisch über das Mein-ELSTER-Portal oder über definierte Schnittstellen erfolgen. Das kann mitunter umständlich werden und zu Fehlern führen. Mit der hsp-Software Opti.Tax dagegen können die Kassendaten erfasst, verwaltet und gemeldet werden – ganz ohne Medienbrüche. Kaum hatte die hsp die Funktion der Kassenmeldung gemäß § 146a AO bekanntgegeben, stieß sie auf ein großes Interesse. Viele Interessierte besaßen allerdings keine Lizenz von Opti.Tax Doku. Ob es eine Möglichkeit gäbe, die Funktion der Kassenmeldung separat zu bekommen?


Die Kassenführung ist kompliziert genug.
Wenigstens die Meldung sollte einfach sein.

Kassenmeldung solo – inkl. Kassendaten-Import

Damit alle, die eine andere Software für die Kassenführung verwenden, ebenfalls die hsp-Innovation nutzen können, gibt es jetzt das kompakte Opti.Tax-Modul Kassenmeldung. Das Modul ermöglicht eine einfach bedienbare, rechtssichere und zeitsparende Lösung zur Erfüllung der neuen Meldepflichten ab 2025. Die Vorteile im Überblick:

  • Nutzung auch ohne Buchung des Moduls Dokumentation möglich
  • ELSTER-konforme Übermittlung direkt aus der Software
  • Zentrale Erfassung und Verwaltung der Kassendaten
  • Übersichtlicher und weniger fehleranfällig

Alle, die bereits mit Opti.Tax arbeiten, können die Funktion kostenlos freischalten lassen. Sowohl für Neu- als auch für Bestandskund:innen kostet jede ELSTER-Übertragung pro Kasse nur 2,50 €.

Fazit: Kassenmeldung nur mit Software

Mit Opti.Tax Kassenmeldung stellt die hsp erstmals eine Funktion separat als Modul zur Verfügung. Damit antwortet der Entwickler auf das große Interesse nach der Veröffentlichung des Updates. Zwar wird die Meldung der Kassendaten an die Finanzverwaltung auch mit der besten Software nicht zum Riesenspaß. Allerdings lassen sich die Aufwände und Fehlerquellen deutlich verringern. Zu überschaubaren Kosten können sich die betroffenen Unternehmen die Arbeit erheblich erleichtern.


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