ESRS-Bericht zur Nachhaltigkeit: So starten Sie richtig

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Die Pflicht zum Nachhaltigkeitsbericht nach ESRS kommt. Dieser bringt eine Fülle von Anforderungen und Abfragen mit sich. Allerdings sind nicht alle Angaben für alle Unternehmen relevant. Für die Sortierung vorab muss eine sogenannte Wesentlichkeitsanalyse erstellt werden. Da diese komplex und umfangreich ausfällt, sollte sie softwaregestützt erfolgen. Die hsp entwickelt ein solches Softwaretool – und setzt dabei auf die jahrelange Erfahrung des Experten für Nachhaltigkeitsberichte Dr. Steve Waitschat von der Kanzlei Clostermann & Jasper. In „hsp live um 11“ hat er mit Paul Liese über das gemeinsame Projekt gesprochen. 

Steve hat vor einiger Zeit im Fach Chemie promoviert und war zunächst im Bildungsbereich tätig. Vor drei Jahren fand er als Berater zum Thema Nachhaltigkeit seine Leidenschaft, seit August 2023 arbeitet er bei der Bremer Kanzlei Clostermann & Jasper. Dort baut er das Thema als neuen Geschäftsbereich auf. Zur Nachhaltigkeit fand er als Chemiker. Damals erforschte er eine Lösung für Klimaanlagen, die ohne Strom funktionieren. Bereits in seiner ersten Publikation zitierte er aus den SDG (Sustainability Development Goals) der UNO. Zunächst nur Teil seines Jobs, füllt die Nachhaltigkeit heute den gesamten Arbeitsbereich des Experten aus. 

Bereits seit einigen Jahren arbeitet die hsp mit Clostermann & Jasper zusammen. So hat Paul frühzeitig erfahren, dass die Kanzlei beim Thema Nachhaltigkeitsbericht aktiv werden möchte. Mit Interesse hat Paul auf LinkedIn verfolgt, wie der Kanzleiaccount regelmäßig zum Thema Nachhaltigkeit Blogartikel veröffentlicht. Für diese Artikel zeichnet sich Steve verantwortlich. In dem Zuge sprach Paul mit seinem langjährigen Kontakt Tobias Kiehl, seines Zeichens Partner von Clostermann & Jasper, über eine eventuelle Zusammenarbeit. 




Die Erstellung des ESRS-Berichts beginnt mit der Wesentlichkeitsanalyse 

Vor einigen Wochen hatte Paul schon geschrieben, dass in Q4/23, spätestens Q1/24 die EU die Taxonomie für den Nachhaltigkeitsbericht bereitstellt. Vor zwei Wochen wurde der zweite Stand dieser Taxonomie veröffentlicht, der im Vergleich zum ersten Stand aus dem Jahr 2022 wesentlich umfangreicher ist und etwa Tausend Datenpunkte enthält. Um diese Fülle an Informationen handhabbar zu machen, arbeitet die hsp daran, sie mithilfe der Opti.Tax-Plattform fachlich aufzubereiten. Dabei steht am Anfang eine Wesentlichkeitsanalyse. 

Steve bezeichnet die Wesentlichkeitsanalyse als „Rückgrat des Nachhaltigkeitsberichts“. Für die Erstellung des Berichts existieren mehr als 1200 Fragen. Allerdings werden die Unternehmen meist weniger beantworten müssen, da nicht alle Fragen für alle Unternehmen relevant – also wesentlich – sind. Eine Angabe gilt für ein Unternehmen erst dann als wesentlich, wenn sie dessen Geschäftsfähigkeit beeinflusst oder das Unternehmen mit seiner Geschäftstätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Nachhaltigkeitsthema hat. 



Was sind die ESRS? 

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) regeln die Einzelheiten der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der Europäischen Union. Insgesamt wurden zwölf Standards festgelegt, aufgeteilt in vier Gruppen: allgemeine Standards, Umweltstandards, soziale Standards und Governance-Standards. 


Vorsortieren, was für mein Unternehmen wesentlich ist 

Als Beispiel nennt Paul den Punkt „Wasserverbrauch“. Für den Softwareproduzenten hsp mag der Punkt unwesentlich sein, für einen Metallverarbeiter oder eine Autowaschanlage nicht. Die Wesentlichkeitsanalyse zeigt auf, mit welchen Themen ich mich als Unternehmen in diesem Jahr schon beschäftigen sollte, damit ich im kommenden Frühjahr in der Lage bin, den Bericht für das aktuelle Geschäftsjahr zu schreiben. Steve bestätigt das und ergänzt, dass der Bericht dann schätzungsweise vier bis fünf Jahre Bestand hat – es sei denn, es ändert sich in der Zwischenzeit etwas Essenzielles bezüglich Nachhaltigkeit. Dazu bietet die hsp gemeinsam mit Steve acht professionelle Webinartermine ab April an. Dort sprechen Paul und Steve in 45 Minuten über die wichtigsten Punkte rund um den ESRS-konformen Nachhaltigkeitsbericht. Besonders relevant sind die Webinare für Nachhaltigkeitsbeauftragte von Unternehmen. Doch auch alle weiteren an der Erstellung beteiligten Personen gewinnen einen fundierten Einblick in die wichtigsten EckpunkteFür die Beantwortung und Besprechung individueller Fragen sind weitere 45 Minuten eingeplant. 

Anschließend möchte Paul wissen, wo die Unterschiede zwischen dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) und dem Nachhaltigkeitsbericht liegen. Steve antwortet, dass es einige ähnliche Themen gibt. Allerdings sind Adressat und Gültigkeitsbereich anders, zudem geht der Nachhaltigkeitsbericht wesentlich weiter und verpflichtet mehr Unternehmen. Worauf Paul hinaus möchte: Auch wenn ein Unternehmen wie die hsp mit ihren 30 Mitarbeitenden nicht verpflichtet ist, das LKSG zu berücksichtigen oder Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen, könnten Großkunden für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen Daten und Informationen von den kleinen Unternehmen benötigen. Neben den betroffenen Großunternehmen sollten sich daher auch KMU mit den ESRS beschäftigen. 

Mittel- bis langfristig wird Nachhaltigkeit zum Wirtschaftlichkeits- und Geldthema 

Außerdem, ergänzt Steve, dürfe man die Banken nicht vergessen, die auch mehr und mehr Nachhaltigkeitsindikatoren hinzuziehen, um Kredite zu bewerten. Das bedeutet, dass Unternehmen mittelfristig günstigere Kredite bekommen werden, wenn sie die notwendigen Fakten liefern können. Manche Fachleute gehen sogar davon aus, dass in naher Zukunft Unternehmen ohne Nachhaltigkeitsbericht Kredite verweigert werden könnten. In den kommenden Wochen werden Paul und Steve Sie auf verschiedenen Kanälen auf dem Laufenden halten. So finden Sie in der hsp Community die neue Gruppe Nachhaltigkeitsreporting, in der Sie sich mit Kolleginnen und Kollegen aus StB- und WP-Kanzleien austauschen können. 

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